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   BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91   

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https://dejure.org/1992,10629
BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91 (https://dejure.org/1992,10629)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1992 - 1 B 65.91 (https://dejure.org/1992,10629)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1992 - 1 B 65.91 (https://dejure.org/1992,10629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einbeziehung auch der dem Ausländer in seinem Heimatstaat drohenden Nachteile für Freiheit, Leib und Leben in die Ausübung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91
    Der Kläger bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - (BVerwGE 78, 285) und führt aus, nach diesem Urteil seien bei der Ausübung des Ausweisungsermessens auch die dem Ausländer in seinem Heimatstaat drohenden Nachteile für Freiheit, Leib und Leben in die Abwägung einzubeziehen.

    Eine Rechtsprechungsdivergenz ergibt sich namentlich nicht schon daraus, daß das Berufungsgericht die Klage für unbegründet erachtet hat, obwohl die erwähnten Gesichtspunkte die Behörde nicht veranlaßt haben, von der Ausweisung abzusehen, sondern nur bewegen haben, nicht die Ausreise in den Heimatstaat zu verlangen und den Kläger dulden zu wollen, wenn und so lange eine Rückkehr in seine Heimat wegen der Asylberechtigung ausscheidet und eine Ausreise in einen (sicheren) Drittstaat nicht möglich ist (vgl. auch BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).

  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91
    Eine Rechtsprechungsdivergenz ergibt sich namentlich nicht schon daraus, daß das Berufungsgericht die Klage für unbegründet erachtet hat, obwohl die erwähnten Gesichtspunkte die Behörde nicht veranlaßt haben, von der Ausweisung abzusehen, sondern nur bewegen haben, nicht die Ausreise in den Heimatstaat zu verlangen und den Kläger dulden zu wollen, wenn und so lange eine Rückkehr in seine Heimat wegen der Asylberechtigung ausscheidet und eine Ausreise in einen (sicheren) Drittstaat nicht möglich ist (vgl. auch BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91
    Eine Rechtsprechungsdivergenz ergibt sich namentlich nicht schon daraus, daß das Berufungsgericht die Klage für unbegründet erachtet hat, obwohl die erwähnten Gesichtspunkte die Behörde nicht veranlaßt haben, von der Ausweisung abzusehen, sondern nur bewegen haben, nicht die Ausreise in den Heimatstaat zu verlangen und den Kläger dulden zu wollen, wenn und so lange eine Rückkehr in seine Heimat wegen der Asylberechtigung ausscheidet und eine Ausreise in einen (sicheren) Drittstaat nicht möglich ist (vgl. auch BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; 81, 155 [BVerwG 09.01.1989 - 6 C 47/86]).
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht nur, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Mai 1990 - BVerwG 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124; vom 1. März 1991 - BVerwG 1 B 176.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91
    Der Kläger rügt außerdem eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119).
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1992 - 1 B 65.91
    Das Tatsachengericht ist aber weder nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs noch aufgrund der Erörterungspflicht gemäß § 104 Abs. 1 VwGO verpflichtet, seine aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gezogenen tatsächlichen Schlußfolgerungen und Werturteile mit den Beteiligten zu erörtern, zumal sich deren Einzelheiten erst in der Schlußberatung ergeben können (vgl. Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und

    Der Senat ist ungeachtet der Tatsache, dass die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt ihres Ergehens zu beurteilen ist, an einer Heranziehung und Auswertung späterer Verurteilungen nicht gehindert, wenn und soweit ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Ergehens der Ausweisungsverfügung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, InfAuslR 1990, 4; Beschluss vom 16.11.1992 - 1 B 197/92 -, InfAuslR 1993, 121; Beschluss vom 30.11.1992 - 1 B 65/91 -, InfAuslR 1993, 261).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 18 A 4002/96

    Klage; Zulässigkeit; Klageschrift; Keine Angabe der Anschrift; Strafurteil;

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1992 - 1 B 65.91 -, InfAuslR 1993, 261.
  • VG Aachen, 09.11.2001 - 8 K 2990/00

    Rechtmäßige Ausweisung eines iranischen Asylberechtigten aufgrund seiner

    Aus einer straffreien Führung des Ausländers nach Erlass des Widerspruchsbescheides etwa lässt sich nicht allein die Unrichtigkeit der Annahme neuer Verfehlungen schließen, Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 1992 - 1 B 65.91 -, InfAuslR 1993, 261 und vom 18. August 1993 - 1 B 119.93 - InfAuslR 1994, 12; Welte, Praxishilfen Ausländerrecht (P-AuslR), Band 2, F, Rdn. 220.
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